“Mach sofort ein Foto!” – diese Aufforderung hört man gerade auf Betriebsausflügen oder bei auswärtigen Kunden-Meetings häufig. Die Angst, einen Beleg zu verlegen und dann nicht mehr abrechnen zu können, ist groß (und nicht unberechtigt, gerade wenn das ein oder andere Glas Wein im Spiel ist).
Wer von seinem Arbeitgeber eine Smartphone-App zur Verfügung gestellt bekommt, um Belege einzuscannen, hat es da einfacher. Hier kann die Quittung direkt als Foto hinterlegt werden, die Spesenabrechnung erfolgt automatisch und die Buchhaltung kann auf den sogenannten eReceipt (digitalisiertern Beleg) zugreifen.
Digital gespeicherte Belege haben viele Vorteile. Neben der fehlenden Notwendigkeit für Papierberge, die in Lagerräumen verstauben, lassen sich digitalisierte Belege auch einfacher verarbeiten, teilen, prüfen, wiederfinden und an das Finanzamt und / oder die Steuerberater übermitteln.
Aber muss der physische Beleg nicht trotzdem für die Buchhaltung aufbewahrt werden?
Wir würden nicht in Deutschland leben, wenn es an die Verarbeitung und Speicherung digitaler Belege nicht gewisse Anforderungen gäbe. Wie genau diese aussehen, verraten die “Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation“ (GoBD).
Bis vor Kurzem mussten die Papierbelege bis zu zehn Jahre lang aufbewahrt werden, auch wenn eine digitale Kopie abgelegt wurde. Das hat sich aber glücklicherweise geändert. So heißt es in den GoBD:
Nach dem Einscannen dürfen Papierdokumente vernichtet werden, soweit sie nicht nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften im Original aufzubewahren sind.
Das sind gute Neuigkeiten für alle Unternehmen, die fortschrittlich agieren und die Möglichkeiten der digitalen Buchhaltung bereits ausschöpfen. Aber auch Firmen, die bislang primär mit haptischen Belegen hantiert haben, können jetzt mit einer Sorge weniger in die Zukunft schauen und sich innovative Entwicklungen in der Buchhaltung zunutze machen.
Wie müssen Belege also gescannt und gebucht werden?
Beim Scannen und Buchen von Belegen sind ein paar Grundregeln zu beachten, um unangenehme Beanstandungen des Finanzamts und Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Natürlich müssen die Beleg lesbar sein (das heißt die Scan- oder Fotoqualität muss stimmen), die Farben des Originals müssen wiedergegeben werden, die Belege müssen eindeutig serialisiert werden (z.B. durch die Speicherung der Rechnungsnummer) und nach dem Speichern nicht mehr verändert werden können. Auch eReceipts müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden.
Die vier Grundregeln nach GoBD lauten: Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit.
So digitalisieren Sie Belege mit einer Software
Zeit, Geld und Ordnung
Zum einen retten Sie moderne Lösungen vor Papierlawinen. Während Freelancer und ganz junge Startups vielleicht noch mit einem klobigen Aktenschrank auskommen, müssen wachsende Unternehmen schon ganze Räume anmieten, nur um den Anforderungen der zehnjährigen Beleg-Aufbewahrung gerecht zu werden.
Neben einem aufgeräumten Büro profitieren Unternehmen, die ihre Belege digitalisieren, also auch von Einsparungen bei der Raummiete.
Aber es wird noch besser, denn das Digitalisieren von Belegen lässt Unternehmen einen größeren Teil der Steuer selbst erledigen, wodurch wiederum der Steuerberater günstiger wird. Viele Tools lassen sich direkt mit DATEV verbinden oder erlauben Steuerberater-Zugänge. Die Dateneingabe wird erleichtert, wenn Belege über eine App hinzugefügt oder als Datei hochgeladen werden können.
Auch die Mitarbeiter und das Finanzteam werden entlastet. Spendesk zum Beispiel füllt über eine automatische Texterkennung ganz von selbst Informationen wie das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und den Betrag aus und kategorisiert den Beleg. So lassen sich Spesenabrechnungen beschleunigen und die Buchhaltung kann insgesamt viel effizienter arbeiten.
Belege speichern in der Cloud – wie und warum?
Wer digitale Belege ohne entsprechende Softwarelösung verwalten möchte, merkt schnell, dass die Speicherung keine einfache Angelegenheit ist. Auch digitale Belege müssen für zehn Jahre lang unveränderbar gespeichert werden. Ohne Cloud-Lösung bleiben einem da nur Festplatten, CDs oder USB-Sticks – nicht besonders sicher und fortschrittlich.
Bei Cloud-Lösungen, wie Spendesk sie nutzt, sind die Daten sicher aufbewahrt und können jederzeit durch Exporte zusätzlich lokal vorgehalten werden. Eine Software hält fest, wann Belege erstellt oder hochgeladen wurden und ob diese seitdem verändert wurden. Nur so kann die Anforderung der Unveränderbarkeit erfüllt werden.
Vorteile, an die Sie noch gar nicht gedacht haben
Haben Sie schon einmal zugesehen, wie Ihre Finanzabteilung am Ende des Monats alle Papierrechnungen sortiert, Beträge verrechnet und in einem langwierigen Prozess einen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens erstellt? Wenn Sie Ihre Belege immer direkt und fortlaufend digitalisieren, haben Sie damit Zugriff auf:
Echtzeitinformationen zu Ausgaben pro Kategorie, Team oder Mitarbeiter
einen Abgleich der Ausgaben mit individuellen Ausgabenlimits und Budgets
automatisches Reporting (z. B. Abgleich der Ausgaben in Q3 und Q4)
Was früher ein langwieriger Prozess war, lässt sich heute ganz automatisch erledigen. Die Daten sind schneller verfügbar und werden aussagekräftiger.
So hilft Spendesk
Mit einer modernen Softwarelösung wie Spendesk können Sie eine mobile App zur Belegerfassung nutzen, digitalisierte Belege kategorisieren und sich auf automatische Texterkennung verlassen, um die wichtigsten Daten ganz einfach auszufüllen. Die zertifizierten eReceipts werden bereits von hunderten Unternehmen in Deutschland genutzt.
Hinzu kommen weitere Vorteile, wenn Sie ein Tool zur Ausgabenverwaltung nutzen: etwa smarte Zahlungsmittel für Mitarbeiter, automatisierte Freigabeprozesse, Reporting-Funktionen und vieles mehr.
So erhalten Sie die volle Kontrolle und Transparenz über Ihre Ausgaben und alle nachgelagerten Prozesse in der Buchhaltung – und das alles an einem Ort. Wenn Sie Fragen zu eReceipts im Speziellen oder zu Spendesk haben, sprechen Sie gerne mit einem unserer Experten.