Zahlungsziel – alle relevanten Infos auf einen Blick

https://a.storyblok.com/f/146026/433x433/c1d0482846/isabelle.jpeg
Isabelle Beyer

Veröffentlich am 20. April 2023

Zahlungsziel

Unternehmen müssen äußerst gewissenhaft vorgehen, wenn sie Rechnungen erstellen, da diese wichtige Informationen für ihre Kund:innen enthalten. Neben Angaben zur erbrachten Leistung oder zur gelieferten Ware wird oft auch das Zahlungsziel genannt. Aber was ist damit überhaupt gemeint?

Genau das erfahren Sie in diesem Artikel! Sie lernen außerdem den gesetzlichen Unterschied zwischen Zahlungsziel und Zahlungsfrist kennen und erfahren, wie Zahlungsziele dank automatisierter Prozesse besser eingehalten werden können. Und vieles mehr.

New call-to-action

Was bedeutet Zahlungsziel?

Das Zahlungsziel gibt an, bis wann der Rechnungsbetrag beglichen werden muss. Wenn ein Zahlungsziel vereinbart wurde, gewährt der/die Lieferant:in dem/der Käufer:in einen unverzinslichen Kredit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Kreditor hat während der Zahlungsfrist kein Recht auf Zahlung, der Debitor hingegen kann den Betrag jederzeit vor Ablauf des Zahlungsziels begleichen. 

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Rechnung ohne ein solches Fälligkeitsdatum zu erstellen. Informationen zu den zwingend erforderlichen Angaben in einer Rechnung finden Sie in unserem Artikel “Rechnung: Diese Anforderungen & Pflichtangaben sind entscheidend”.

Unterschied: Zahlungsziel vs Zahlungsfrist

Die Begriffe Zahlungsziel und Zahlungsfrist werden häufig verwechselt. Und obwohl es sich in beiden Fällen um Zahlungsbedingungen handelt, haben sie im rechtlichen Sinne unterschiedliche Bedeutungen: Während das Zahlungsziel ein konkretes Datum ist, das auf der Rechnung angegeben wird und in § 188 BGB definiert ist, gibt die Zahlungsfrist einen Zeitraum an, innerhalb dessen die Bezahlung erfolgen muss – z.B. 14 oder 30 Tage. Dieser Zeitraum kann entweder individuell zwischen Kund:innen und Lieferfirma vereinbart werden oder sich auf die gesetzliche Regelung im § 286 Abs. 3 BGB

stützen. 

Handelt es sich um ein konkretes Zahlungsziel, kann die Formulierung "Zahlbar sofort und ohne Abzug" auf der Rechnung verwendet werden. Weitere Formulierungen für Zahlungsziele finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

Wie wird ein Zahlungsziel festgelegt?

Laut § 286 BGB muss der/die Käufer:in den Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang begleichen. Allerdings werden im Geschäftsleben oft individuelle Zahlungsziele zwischen Lieferfirma und Abnehmer vereinbart, um eine für beide Seiten passende Frist zu finden und gute Geschäftsbeziehungen zu pflegen.

Somit gibt es zwei Arten von Zahlungszielen: das vereinbarte Zahlungsziel und das einseitig erklärte Zahlungsziel

Vereinbartes Zahlungsziel

Ein vereinbartes Zahlungsziel bietet in der Regel mehr Flexibilität als ein einseitig erklärtes Zahlungsziel. Das liegt daran, dass es zwischen dem/der Käufer:in und dem/der Verkäufer:in individuell ausgehandelt wird, wobei die Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt werden können.

Das vereinbarte Zahlungsziel kann je nach Branche oder Geschäftsbeziehung ganz unterschiedlich ausfallen. In manchen Branchen ist es beispielsweise üblich, längere Zahlungsziele zu vereinbaren, während in anderen Branchen schnellere Zahlungen erwartet werden.

Zusätzlich kann ein vereinbartes Zahlungsziel auch mit bestimmten Bedingungen verknüpft sein, wie beispielsweise Skonti, Rabatten oder zusätzlichen Gebühren bei verspäteter Zahlung. Auch kann es vorkommen, dass der/die Verkäufer:in im Rahmen eines vereinbarten Zahlungsziels einen Teil des Rechnungsbetrags als Anzahlung verlangt.

Einseitig erklärtes Zahlungsziel

Das einseitig erklärte Zahlungsziel wird vom Dienstleister auf der Rechnung festgelegt, ohne dass es zuvor eine Absprache mit dem/der Käufer:in gab. 

Der Dienstleister kommt damit dem/der Schuldner:in entgegen, indem er den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt hinauszögert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Festlegung des Zahlungsziels ohne Belehrung des Verbrauchers in der Regel keinen Schuldnerverzug auslöst. Der/die Schuldner:in muss daher normalerweise über die Fälligkeit des Zahlungsziels belehrt werden, um in Verzug zu geraten.

Zahlungsziel: Sofort und ohne Abzug

Und eine Rechnung ohne Zahlungsziel – ist das möglich? Wie bereits erwähnt, ist auch dies denkbar, insbesondere bei Barverkäufen oder wenn die Zahlung direkt bei Lieferung erfolgt. In diesem Fall gilt die Regelung in § 271 Abs. 1 BGB: Der Kaufpreis muss sofort und ohne Abzug gegen die Lieferung bezahlt werden.

Wie wird ein Zahlungsziel auf einer Rechnung angegeben?

Auf einer Rechnung kann die Formulierung für Zahlungsziele auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Gängige Beispiele hierfür sind…

  • „Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum X auf das o.g. Konto.‟

  • “Der Rechnungsbetrag ist fällig mit Zugang, spätestens jedoch am X.“

  •  „Zahlbar sofort und ohne Abzug" 

  • „Zahlbar ohne Abzug bis zum X”

Für Zahlungsfristen wären folgende Formulierungen denkbar:

  • „Zahlbar innerhalb von X Tagen ab Rechnungsstellung.‟

  • „Zahlbar innerhalb von X Tage nach Rechnungseingang” 

  • „Zahlbar innerhalb XX Wochen ab Rechnungsdatum”

  • „Zahlbar mit X Prozent Skonto innerhalb von X Tagen”

Was sind die Folgen von Nicht-Einhaltung des Zahlungsziels?

Wie wir bereits wissen, hat das dienstleistende Unternehmen das Recht, das Zahlungsziel selbst zu bestimmen. Üblicherweise werden Zahlungsfristen von 7, 14 oder 30 Tagen gewährt, wobei es auch Ausnahmen geben kann. Wenn der Debitor die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beglichen hat, gerät er spätestens nach Ablauf von 30 Tagen automatisch in Zahlungsverzug, wie es in § 286 BGB geregelt ist. Der Dienstleister hat nun das Recht, Verzugszinsen zu berechnen.

Verzugszinsen sind ein Schadensersatz für den Dienstleister, da er durch den Zahlungsverzug des Debitors möglicherweise selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die Höhe der Verzugszinsen kann je nach Vereinbarung im Vertrag oder gesetzlicher Regelung variieren. Wenn der Kreditor jedoch keine Verzugszinsen vereinbart hat, kann er sie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.

Um die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten und den/die Kund:in nicht zu verärgern, kann der Kreditor zunächst eine Zahlungserinnerung oder Mahnung an den/die Käufer:in senden. Falls auch nach mehreren Mahnungen keine Zahlung geleistet wird, kann ein Inkasso-Dienstleister beauftragt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einer Insolvenz des Debitors während der Zahlungsfrist ein Forderungsausfall für den Dienstleister droht. Daher ist es ratsam, sich über die Bonität des Kunden zu informieren und gegebenenfalls Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten zu vereinbaren. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Zahlungseingänge kann dazu beitragen, frühzeitig auf Zahlungsschwierigkeiten des Kunden zu reagieren und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

So werden Zahlungsziele besser eingehalten

Um den Zahlungsverzug mit all seinen unangenehmen Folgen wie Verzugszinsen, Mahnungen oder gar Inkassoverfahren von vornherein zu vermeiden, können heutzutage digitale Tools eingesetzt werden. Ein Ausgabenmanagement-Tool wie Spendesk kann dazu beitragen, dass Zahlungsziele eingehalten werden, indem es Unternehmen eine bessere Kontrolle und Übersicht über alle Eingangsrechnungen und Finanzen allgemein ermöglicht.

Dank eines solchen Tools wissen Finanzteams immer genau, wo sich Rechnungen gerade befinden und werden von der Software an nahende Zahlungsziele erinnert. Besonders praktisch: Dank automatischer Zahlungen werden die Zahlungsziele auch dann eingehalten, wenn Mitglieder des Finanzteams einmal im Urlaub sind. 

Eine Software für Ausgabenmanagement kann außerdem bei der Erstellung von Budgets helfen, um sicherzustellen, dass genügend Geld für fällige Rechnungen vorhanden ist.

Entdecken Sie in unserem kostenlosen Handbuch zur Ausgabenoptimierung, wie Sie all dies mit Spendesk in die Tat umsetzen können. ⬇️

New call-to-action

Hinweis: Dieser Inhalt dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Er kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.