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Fahrtkostenzuschuss

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein freiwilliger finanzieller Zuschuss des Arbeitgebers, um dem Arbeitnehmer zu helfen, seine Fahrtkosten zu decken. Er kann zusammen mit dem Gehalt verhandelt werden und somit Teil des Gehaltspakets sein oder kann dem Arbeitnehmer auch als Alternative zu einer Gehaltserhöhung gewährt werden.

Zu beachten ist, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber gibt, diese Zusatzleistung anzubieten. Sie wird jedoch häufig angeboten, um Arbeitnehmer für sich zu gewinnen und die Arbeitgebermarke zu stärken.

Was ist der Fahrkostenzuschuss?

Wenn man jeden Tag zweimal zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin- und herfährt, können die Kosten für Benzin oder öffentliche Verkehrsmittel (Fahrkarten) recht hoch ausfallen. Um die Mitarbeiter zu entlasten, können Unternehmen einen Fahrtkostenzuschuss als Teil der Arbeitgeberleistungen gewähren.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Fahrtkostenzuschuss nicht mit der Pendlerpauschale oder der Entfernungspauschale gleichzusetzen sind. Letztere kann vom Arbeitnehmer von der Steuer mithilfe der Steuererklärung einmal im Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden. Es ist also der Staat, der diese Leistung gewährt, nicht das Unternehmen. Das Unternehmen hingegen zahlt monatlich gemeinsam mit dem Lohn den Fahrtkostenzuschuss.

Außerdem handelt es sich hierbei nicht um eine Reisekostenerstattung für Dienstreisen.

Wer hat Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss als freiwillige Leistung für Arbeitnehmer ist nicht an eine bestimmte Vertragsart (Vollzeit, Teilzeit, Minijob etc.), Gehaltsstufe usw. gebunden. Jeder Arbeitnehmer kann in den Genuss dieser Leistung kommen, auch Teilzeitbeschäftigte, sofern der Arbeitgeber die Leistung anbietet.

Besonders für Minijobber ist diese Zusatzleistung besonders attraktiv, da diese von der Steuer ausgenommen ist. Grundsätzlich darf die Verdienstgrenze von 450 € pro Monat nicht überschritten werden, da sonst Steuerabgaben anfallen. Aus diesem Grund bietet sich der Fahrtkostenzuschuss an, der steuerfrei zusätzlich zum Grundgehalt ausgezahlt werden kann jeden Monat.

Es ist auch nicht zwingend erforderlich, den Arbeitsweg mit dem Auto zurückzulegen. Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, können ein Jobticket in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine Monats- oder Jahreskarte für den Personennahverkehr.

Wie wird der Fahrtkostenzuschuss besteuert?

Zunächst einmal gibt es einen Höchstbetrag für den Fahrtkostenzuschuss, der in der Steuererklärung mit 4500 € pro Jahr festgesetzt ist. Bis zu diesem Betrag wird ein Pauschalsteuersatz von 15 % Lohnsteuer erhoben, die der Arbeitgeber trägt.

Wenn der Arbeitgeber mehr erstattet und der Betrag die 4500 € übersteigt, gilt die Pauschalsteuer nicht mehr. Hier setzt der personalisierte Steuersatz ein und der Arbeitnehmer muss seine Belege für die entsprechenden Fahrtkosten sammeln, um diese als Werbungskosten geltend zu machen.

Der große Vorteil ist, dass, selbst wenn diese Zusatzleistung besteuert wird, für den Arbeitgeber keine Sozialabgaben anfallen.

Zusätzlich zur Pauschalabgabe (bis zu 4500 € pro Jahr) zahlt der Arbeitgeber den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Bei einem Jobticket sollte die Freigrenze von 44 € pro Monat nicht überschritten werden, damit die pauschale Besteuerung angewendet werden kann.

Wann ist ein Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?

Grundsätzlich ist der Fahrtkostenzuschuss nicht steuerfrei. Es gibt jedoch einige Ausnahmen zu dieser Regel, bei denen die Arbeitnehmer keine 15%-Pauschale zahlen oder individuell besteuert werden und somit von der Steuerfreiheit profitieren:

  • Bei einer vom Arbeitgeber organisierten Sammelbeförderung

  • Bei der Fahrt zu Berufsschule (nur für Azubis)

  • Bei einer doppelten Haushaltsführung

  • Bei der Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers

Wie hoch ist der Fahrtkostenzuschuss 2022?

Für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses ist es wichtig zu berücksichtigen, dass für die tägliche Fahrt nur eine einfache Strecke berechnet wird - nicht die Hin- und Rückfahrt. Betrachten wir ein Beispiel: Die Entfernung zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte beträgt 19 km. Es werden also nur 19 km berücksichtigt, nicht zweimal 19 km (38 km).

Für jeden Kilometer werden 0,30 € erstattet (Kilometer x 0,30 €). In unserem Beispiel ergibt das 19 km x 0,30 €, also 5,70 € pro Arbeitstag.

Wenn ein Arbeitnehmer 20 Tage im Monat arbeitet, sieht die Berechnung folgendermaßen aus: 20 Arbeitstage x 5,70 € pro Tag = 114 € pro Monat.

Steuern

Nun müssen wir die Steuersätze anwenden. Zunächst müssen wir prüfen, ob in unserem Fall die Pauschalsteuer von 15 % gilt:

114 € pro Monat x 12 Monate = 1368 €

  • Da dieser Betrag kleiner als 4500 € ist, gilt die Pauschalsteuer: 15 % von 114 € = 17,1 €

  • Solidaritätszuschlag: 5,5% von 114 € = 6,27 €

  • Kirchensteuer: 8% (z.B. in Bayern oder Baden-Württemberg) von 114 € = 9,12 €

Wenn die einzelnen Steuern addiert werden, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 32,49 € an Lohnsteuer.

Wann lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss?

Es ein Irrtum zu glauben, dass der Fahrtkostenzuschuss immer sinnvoll ist. Da die Fahrtkosten durch den Zuschuss in der Steuererklärung gemindert werden, ist es vor allem bei einer langen Arbeitsfahrt sinnvoll, diese freiwillige Zusatzleistung in Anspruch zu nehmen.

Auch die Tatsache, dass eine große Anzahl von Arbeitnehmern ganz oder teilweise im Homeoffice arbeitet, kann die Entscheidung beeinflussen, ob es sinnvoll ist, den Fahrtkostenzuschuss beim Arbeitgeber anzufragen. Es gibt also keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage.

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Zuletzt aktualisiert: 3. Juli 2022